Verbindliche Expertenstandards zur Qualität in der Pflege

Mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde festgelegt, dass auf der Bundesebene die Vertragspartner für die Pflege verbindliche Pflege-Qualitätsstandards festzulegen haben.

Die Expertenstandards werden die Qualität in der Pflege weiter verbessern.

Denn die neuen Standards werden für alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland verbindlich sein.

Auf Vorschlag der beteiligten Institutionen wird die Entwicklung eines Standards, z. B. zur Dekubitus–Vorbeugung, beschlossen und ausgeschrieben. Das beauftragte pflegewissenschaftliche Institut erarbeitet den Entwurf für einen Expertenstandard. Dieser wird dann mit den verschiedenen Akteuren diskutiert. Dabei werden die Betroffenen ebenso wie die Praxis und Fachöffentlichkeit einbezogen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine modellhafte Implementierung. Anschließend entscheiden die Vertragspartner gemeinsam über die Einführung des Expertenstandards. Damit ist er verbindlich für alle Institutionen und gilt als Mindeststandard, an den sich alle halten müssen.

Damit ist ein wesentlicher gemeinsamer Schritt zur Verbesserung der Pflegequalität in Deutschland vollzogen. Die Vertragspartner wollen einen möglichst hohen Experten- und Praxisbezug realisieren, um damit die Akzeptanz und Praxistauglichkeit zu stärken.

Die Vereinbarung ist durch das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu genehmigen.