Mit einer Patientenverfügung legt ein Erwachsener fest, wie er für den Fall, dass er sich selbst nicht mehr äußern kann, medizinisch behandelt werden will. Wichtig ist, dass die Wünsche möglichst konkret formuliert sind.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Sie kann aber jederzeit
widerrufen oder geändert werden.
Neben der Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Darin bestimmt man Betreuer, die unter anderem die Patientenverfügung geltend machen können.

Die Unterlagen sollten gut zu finden sein, daher ist es sinnvoll einen Hinweis dazu bei sich zu tragen.

Gibt es keine Patientenverfügung oder trifft sie nicht auf die aktuelle Situation zu, ist der mutmaßliche Wille des Patienten ausschlaggebend. Der Arzt bespricht sich dazu mit den Angehörigen oder dem Betreuer. Kommt es zu keiner Einigung, muss ein Vormundschaftsgericht über den mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden.