
1. Quartal 2016
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
Budgetsystem statt PEPP: positives Signal für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Kurswechsel im Bundesgesundheitsministerium: PEPP, das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik, dessen verpflichtende Einführung für 2017 geplant war, ist vom Tisch. Stattdessen kündigte Gesundheitsminister Hermann Gröhe gestern eine grundlegende Neufassung des Psych-Entgeltsystems an – ein aus Sicht der DGPPN wichtiger und richtiger Schritt. Die vorgestellten Eckpunkte eröffnen die Chance für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Schon in zehn Monaten wäre die Optionsphase für PEPP ausgelaufen. Danach hätten alle Krankenhäuser, die Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln, bundesweit damit abrechnen müssen. Die Vorbehalte gegen das neue System waren so groß, dass die DGPPN gemeinsam mit 19 Fachgesellschaften und Verbänden im letzten Herbst eine Alternative vorgelegt hat. „Unsere Kritik wurde gehört. Die Eckpunkte zur Entwicklung eines neuen Psych-Entgeltsystems, welche das Bundesgesundheitsministerium und führende Gesundheitspolitiker der Koalition vorgestellt haben, tragen den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen Rechnung. Endlich sind die festen, diagnosebezogenen Tagesentgelte, auf denen das PEPP-System basiert hätte, kein Thema mehr“, erklärt der zukünftige Präsident der DGPPN, Prof. Arno Deister aus Itzehoe.
Das neue Entgeltsystem soll nun als Budgetsystem für stationäre und teilstationäre Leistungen ausgestaltet und weiterhin krankenhausindividuell verhandelt werden, wodurch auf die strukturellen Besonderheiten in den Regionen eingegangen werden kann. Gleichzeitig sehen die Eckpunkte vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verbindliche Vorgaben für die personellen Mindestausstattungen in den Krankenhäusern festlegt – und zwar auf Basis der Psychiatrie-Personalverordnung und der wissenschaftlichen Behandlungsleitlinien. „Damit sind zentrale Forderungen der DGPPN erfüllt. Nun geht es darum, die politischen Eckpunkte in eine neue gesetzliche Grundlage zu überführen, die eine qualitativ hochstehende Versorgung unserer Patienten sicherstellt. Den Gesetzgebungsprozess und die nachfolgende Umsetzung durch die Organe der Selbstverwaltung werden wir weiterhin kritisch begleiten", stellt DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth aus Berlin fest.
Die Fachgesellschaft wird die Eckpunkte nun im Detail prüfen. Gerade in der angekündigten Stärkung der settingübergreifenden Versorgung sieht sie großes Potenzial. „Die angespannte Versorgungslage macht die Entwicklung solcher settingübergreifender Versorgungsansätze unverzichtbar. Dass dabei nun Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ins Zentrum rücken und eine Flexibilisierung der Versorgungsangebote der Kliniken möglich wird, ist begrüßenswert. Die geplante „Krankenhausbehandlung ohne Bett“ mit multiprofessionellen Teams, welche die Patienten, in ihrem häuslichen Umfeld aufsuchen, stellt eine wichtige Ergänzung der bisherigen Versorgungsstrukturen dar. Wichtig ist auch hier, dass von Beginn an die richtigen Parameter gesetzt werden“, so Dr. Iris Hauth weiter

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (1. Quartal 2016)
Presse DPR: „Eckpunkte sind ein Markstein in der Weiterentwicklung“
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die jetzt erfolgte Einigung für ein neues Psych-Entgeltsystem
„Die jetzt auf Bundesebene erfolgte Einigung auf gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems ist ein Markstein in der Weiterentwicklung des bisherigen pauschalierten Entgeltsystems in Psychiatrie und Psychosomatik“, machte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, heute in Berlin deutlich.
„Die Weiterentwicklung bedeutet eine Kehrtwende von einem Preissystem zu einem Qualitäts- und leitlinienbasierten Budget. Das ist ein enormer Schritt hin zu einer patientenorientierten Neuordnung. Damit wird die Versorgung der Patentinnen und Patienten wesentlich verbessert“, machte Westerfellhaus weiter deutlich: „Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese Einigung und wird zusammen mit seinen Fachverbänden die weitere Arbeit unterstützen, so dass es noch in diesem Jahr zur geplanten gesetzlichen Umsetzung kommt“.
„Mit dem neuen Psych-Entgeltsystem wird es keinen Stellenabbau des Pflegepersonals in der Psychiatrie geben“, ist sich Westerfellhaus weiter sicher. „Die Eckpunkte sehen verbindliche auf Leitlinien gestützte Mindestvorgaben für die Personalausstattung der stationären Einrichtungen vor. Dadurch soll eine flächendeckend ausreichende Personalausstattung erreicht werden“, so Westerfellhaus. „Durch diese vorrangig auf Qualität gestützten Personalvorgaben wird es im gesamten Bereich der Psychiatrie zu einem Qualitätsschub kommen.“
„Die jetzt beschlossenen Eckpunkte sind für die Patientenversorgung in der Psychiatrie eine wesentliche Verbesserung. Sie ermöglichen es, dass auch zukünftig gut qualifizierte Pflegende, in fachlich angemessener Menge, für die Versorgung von Menschen in psychischen Krisen vorhanden sein werden“, machte der Präsident des Deutschen Pflegerats abschließend deutlich.

Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tritt erstmals zusammen (2016)
Gröhe: "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen"
Im Januar 2016 hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:
"Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen."
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege:
„Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten."
Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.
Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.