Ärztliche Befunde, Gutachten, Röntgenbilder etc. sammeln um zu belegen, dass Kriterien für eine Pflegestufe vorhanden sind
Voraussetzung
Der Pflegebedürftige muss mindestens zwei Jahre Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt haben, in den zehn Jahren vor Antragsstellung, dann kann eine Pflegestufe beantragt werden.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird von gesetzlich Krankenversicherten als Prozentsatz vom Lohn einbehalten. Der Pflegebeitrag der privaten Pflegepflichtversicherung orientiert sich nach dem Alter bei Versicherungsbeginn.
Antragsstellung
Bei der Krankenkasse direkt anfragen. Die Krankenkassen haben meist eigene Formulare. Der Pflegebedürftige muss den Antrag unterschreiben. Pflegedienste helfen meistens kostenlos bei der Antragsstellung.
Rechnungen aufbewahren
Bis der Antrag bewilligt ist, muss der Pflegebedürftige in "Vorkasse" gehen (selbst bezahlen). Die Pflegeversicherung erstattet die Kosten später ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.