Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man jemanden beauftragen, stellvertretend zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Die Vollmacht gilt nur, wenn man nicht mehr in der Lage ist, die Aufgaben selbst zu erledigen. Wichtig ist, dass man exakt festlegt, wer welche Dinge eigenverantwortlich regeln darf. Man kann auch mehrere Betreuer für verschiedene Aufgaben bestimmen. Zum Beispiel wer Finanzfragen klären darf und wer für medizinische Entscheidungen verantwortlich ist. Derjenige ist auch dafür zuständig, eine Patientenverfügung geltend zu machen.
Die Vorsorgevollmacht muss unterschrieben und mit einem Datum versehen sein und sollte so hinterlegt werden, dass sie gut zu finden ist Es ist daher sinnvoll einen Hinweis dazu bei sich zu tragen. . |
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