Menschen gelten als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung für voraussichtlich mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe brauchen. Das bezieht sich auf Alltägliches wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Dabei unterscheidet die Pflegeversicherung in Pflegegraden. Danach richten sich die Leistungen, die die Pflegekasse bezahlt. Über die Pflegestufe entscheidet die Pflegekasse. Grundlage dafür ist ein Gutachten über die gesundheitliche Verfassung des Betroffenen und dessen Pflegesituation.
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