KONTAKT
Jan Janssen (RA)
BPMI - Dallmann
Hinterlohne 4
26532 Großheide
info@ankerpraxis.de
Pflege und mehr
wir sind da…
Pflege
wir helfen
Die Pflegekassen in Deutschland
bieten umfassende Unterstützung
für Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen. Hier sind die
wichtigsten Arten der Hilfe und
Unterstützung, die Pflegekassen
bieten:
1. Beratung und Information
Pflegeberatung: Pflegekassen bieten
individuelle Pflegeberatung an. Diese
Beratung kann telefonisch, online
oder persönlich erfolgen. Die
Pflegeberatung umfasst
Informationen über Leistungen,
Unterstützungsmöglichkeiten und
Pflegeorganisation.
Pflegekurse: Pflegekassen
organisieren Pflegekurse für
Angehörige und ehrenamtliche
Pflegepersonen. Diese Kurse
vermitteln wichtige Kenntnisse und
Fähigkeiten für die häusliche Pflege.
2. Pflegeleistungen
Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu
Hause von Angehörigen oder
anderen nicht professionellen
Pflegepersonen gepflegt werden,
können Pflegegeld erhalten. Die
Höhe des Pflegegeldes richtet sich
nach dem Pflegegrad.
Pflegesachleistungen: Wenn ein
ambulanter Pflegedienst die Pflege
übernimmt, können
Pflegesachleistungen beantragt
werden. Diese Leistungen umfassen
die Kosten für die professionelle
Pflege zu Hause.
Kombinationsleistungen:
Pflegebedürftige können Pflegegeld
und Pflegesachleistungen
kombinieren, falls sowohl Angehörige
als auch Pflegedienste beteiligt sind.
3. Zusätzliche Leistungen
Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige
haben Anspruch auf einen
Entlastungsbetrag von 125 Euro pro
Monat. Dieser Betrag kann für
niedrigschwellige Betreuungs- und
Entlastungsangebote verwendet
werden.
Kurzzeitpflege: Wenn die häusliche
Pflege vorübergehend nicht möglich
ist, können Pflegebedürftige
Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Die Pflegekasse übernimmt die
Kosten bis zu einem bestimmten
Betrag.
Verhinderungspflege: Wenn die
pflegende Person verhindert ist (z.B.
wegen Urlaub oder Krankheit),
übernimmt die Pflegekasse die
Kosten für eine Ersatzpflege.
4. Hilfsmittel Wohnungsanpassung
Pflegehilfsmittel: flegekassen stellen
Hilfsmittel wie Pflegebetten,
Rollstühle oder Inkontinenzprodukte
zur Verfügung. Diese Hilfsmittel
erleichtern die Pflege und verbessern
die Lebensqualität der
Pflegebedürftigen.
Wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen: Pflegekassen
unterstützen auch Maßnahmen zur
Anpassung des Wohnumfelds, wie
z.B. den Einbau von Rampen,
Treppenliften oder den Umbau des
Badezimmers. Hierfür stehen
Zuschüsse zur Verfügung.
5. Unterstützung für pflegende
Angehörige
Pflegezeit und Familienpflegezeit:
Angehörige haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf
Pflegezeit und Familienpflegezeit, um
sich um pflegebedürftige
Familienmitglieder zu kümmern.
Rente für pflegende Angehörige:
Pflegende Angehörige können unter
bestimmten Bedingungen
rentenrechtlich abgesichert werden.
Die Pflegekasse übernimmt dann die
Beiträge zur Rentenversicherung.
6. Beratungsgutscheine
Beratungsgutscheine: Pflegekassen
bieten Beratungsgutscheine an, die
pflegebedürftige Personen
berechtigen, sich von einer
anerkannten Beratungsstelle
umfassend beraten zu lassen. Diese
Beratung kann auch regelmäßige
Pflegeeinsätze umfassen.
7. Antragstellung und
Unterstützung
Hilfe bei der Antragstellung:
Pflegekassen unterstützen bei der
Antragstellung für Pflegeleistungen.
Sie helfen beim Ausfüllen der
Formulare und stehen für Rückfragen
zur Verfügung.
Begutachtung durch den MDK:
Die Pflegekassen beauftragen den
Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) oder
andere Gutachterdienste, um den
Pflegegrad festzustellen. Diese
Begutachtung ist Grundlage für die
Bewilligung der Pflegeleistungen.
Fazit
Die Pflegekassen bieten vielfältige
Unterstützungsmöglichkeiten für
Pflegebedürftige und deren
Angehörige. Es ist wichtig, sich
frühzeitig zu informieren und die
angebotenen Beratungs- und
Unterstützungsleistungen in
Anspruch zu nehmen, um die
bestmögliche Pflege zu
gewährleisten.
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