Pflege und mehr wir sind da…

Pflegeberatung und mehr

Pflege wir helfen Die Pflegekassen in Deutschland bieten umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Hier sind die wichtigsten Arten der Hilfe und Unterstützung, die Pflegekassen bieten: 1. Beratung und Information Pflegeberatung: Pflegekassen bieten individuelle Pflegeberatung an. Diese Beratung kann telefonisch, online oder persönlich erfolgen. Die Pflegeberatung umfasst Informationen über Leistungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Pflegeorganisation. Pflegekurse: Pflegekassen organisieren Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Kurse vermitteln wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für die häusliche Pflege. 2. Pflegeleistungen Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen gepflegt werden, können Pflegegeld erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegesachleistungen: Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, können Pflegesachleistungen beantragt werden. Diese Leistungen umfassen die Kosten für die professionelle Pflege zu Hause. Kombinationsleistungen: Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, falls sowohl Angehörige als auch Pflegedienste beteiligt sind. 3. Zusätzliche Leistungen Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden. Kurzzeitpflege: Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, können Pflegebedürftige Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person verhindert ist (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. 4. Hilfsmittel Wohnungsanpassung Pflegehilfsmittel: flegekassen stellen Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte zur Verfügung. Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege und verbessern die Lebensqualität der Pflegebedürftigen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Pflegekassen unterstützen auch Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds, wie z.B. den Einbau von Rampen, Treppenliften oder den Umbau des Badezimmers. Hierfür stehen Zuschüsse zur Verfügung. 5. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegezeit und Familienpflegezeit: Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit, um sich um pflegebedürftige Familienmitglieder zu kümmern. Rente für pflegende Angehörige: Pflegende Angehörige können unter bestimmten Bedingungen rentenrechtlich abgesichert werden. Die Pflegekasse übernimmt dann die Beiträge zur Rentenversicherung. 6. Beratungsgutscheine Beratungsgutscheine: Pflegekassen bieten Beratungsgutscheine an, die pflegebedürftige Personen berechtigen, sich von einer anerkannten Beratungsstelle umfassend beraten zu lassen. Diese Beratung kann auch regelmäßige Pflegeeinsätze umfassen. 7. Antragstellung und Unterstützung Hilfe bei der Antragstellung: Pflegekassen unterstützen bei der Antragstellung für Pflegeleistungen. Sie helfen beim Ausfüllen der Formulare und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Begutachtung durch den MDK: Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachterdienste, um den Pflegegrad festzustellen. Diese Begutachtung ist Grundlage für die Bewilligung der Pflegeleistungen. Fazit Die Pflegekassen bieten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und die angebotenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.
Wir sind da bpmi@gmx.de
NAVIGATION
TEILEN
ADRESSE
KONTAKT Jan Janssen (RA) BPMI - Dallmann Hinterlohne 4 26532 Großheide info@ankerpraxis.de

Pflege und mehr

wir sind da…

Pflege wir helfen Die Pflegekassen in Deutschland bieten umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Hier sind die wichtigsten Arten der Hilfe und Unterstützung, die Pflegekassen bieten: 1. Beratung und Information Pflegeberatung: Pflegekassen bieten individuelle Pflegeberatung an. Diese Beratung kann telefonisch, online oder persönlich erfolgen. Die Pflegeberatung umfasst Informationen über Leistungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Pflegeorganisation. Pflegekurse: Pflegekassen organisieren Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Kurse vermitteln wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für die häusliche Pflege. 2. Pflegeleistungen Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen gepflegt werden, können Pflegegeld erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegesachleistungen: Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, können Pflegesachleistungen beantragt werden. Diese Leistungen umfassen die Kosten für die professionelle Pflege zu Hause. Kombinationsleistungen: Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, falls sowohl Angehörige als auch Pflegedienste beteiligt sind. 3. Zusätzliche Leistungen Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden. Kurzzeitpflege: Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, können Pflegebedürftige Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person verhindert ist (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. 4. Hilfsmittel Wohnungsanpassung Pflegehilfsmittel: flegekassen stellen Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte zur Verfügung. Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege und verbessern die Lebensqualität der Pflegebedürftigen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Pflegekassen unterstützen auch Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds, wie z.B. den Einbau von Rampen, Treppenliften oder den Umbau des Badezimmers. Hierfür stehen Zuschüsse zur Verfügung. 5. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegezeit und Familienpflegezeit: Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit, um sich um pflegebedürftige Familienmitglieder zu kümmern. Rente für pflegende Angehörige: Pflegende Angehörige können unter bestimmten Bedingungen rentenrechtlich abgesichert werden. Die Pflegekasse übernimmt dann die Beiträge zur Rentenversicherung. 6. Beratungsgutscheine Beratungsgutscheine: Pflegekassen bieten Beratungsgutscheine an, die pflegebedürftige Personen berechtigen, sich von einer anerkannten Beratungsstelle umfassend beraten zu lassen. Diese Beratung kann auch regelmäßige Pflegeeinsätze umfassen. 7. Antragstellung und Unterstützung Hilfe bei der Antragstellung: Pflegekassen unterstützen bei der Antragstellung für Pflegeleistungen. Sie helfen beim Ausfüllen der Formulare und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Begutachtung durch den MDK: Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachterdienste, um den Pflegegrad festzustellen. Diese Begutachtung ist Grundlage für die Bewilligung der Pflegeleistungen. Fazit Die Pflegekassen bieten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und die angebotenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

Pflegeberatung

und mehr

Wir sind da bpmi@gmx.de
Herzenmensch
Ankerpraxis wir helfen