Gleiche Chancen für alle
Inklusion ist der Schlüsselbegriff der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2009 auch in Deutschland in Kraft trat. Inklusion bezeichnet das selbstverständliche und gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen von Anfang an und löst den Begriff der Integration ab. Konkret bedeutet das: gleiche Chancen für alle im Bildungssystem, am Arbeitsmarkt, bei Wohnmöglichkeiten und der Zugänglichkeit von Arztpraxen, Internetangeboten oder Universitäten. Dasselbe gilt auch im Bereich der Freizeitgestaltung – zum Beispiel beim Mitwirken in einem Verein oder beim Besuch von Kultureinrichtungen.
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