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Reha Für Krebspatienten
Rehabilitationsleistungen für Krebspatienten sinnvoll   Deutsche Krebshilfe und Krebsberatungsstellen helfen bei Antragstellung  "Krebspatienten haben einen hohen Bedarf an medizinischer Rehabilitation, um  gesundheitliche Beeinträchtigungen abzuwenden, ihre Erwerbsfähigkeit  wiederherzustellen und die Lebensqualität trotz der bedrohlichen Erkrankung zu  erhalten", sagt Professor Dr. Hans-Helge Bartsch.  Und der Rehabilitationsbedarf wird weiter steigen, so Bartsch, Vorsitzender der  Arbeitsgemeinschaft für supportive Maßnahmen in der Onkologie, Rehabilitation und  Sozialmedizin der Deutschen Krebsgesellschaft (ASORS), und Mitglied im  Patientenbeirat der Deutschen Krebshilfe.  Gründe dafür seien sowohl das mit dem Lebensalter steigende Krebsrisiko als auch  die Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Trotzdem sei die Zahl der Anträge auf  onkologische Rehabilitation laut Reha-Bericht 2013 der Deutschen  Rentenversicherung (DRV) seit 2011 rückläufig.   Lediglich ein Drittel der Krebspatienten nehmen derzeit Reha-Leistungen in  Anspruch.   Rund 40 Prozent der Krebserkrankten befinden sich im erwerbstätigen Alter. Das  zeigen Daten des Robert Koch-Institutes aus dem Jahr 2010. „Dennoch beantragen  viele Krebspatienten keine Leistungen, die ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen  oder stabilisieren“, so Bartsch. Dabei hätten wissenschaftliche Studien belegt, dass  selbst Krebspatienten mit hohen körperlichen Beeinträchtigungen von  Rehabilitationsleistungen profitieren könnten. Eine medizinische Rehabilitation  erhöhe nachweislich die Chancen erfolgreicher beruflicher Wiedereingliederung oder  dem Verbleib im Erwerbsleben. Angaben des DRV-Berichtes zufolge waren im  Verlauf von zwei Jahren nach einer Rehabilitation 85 Prozent der Patienten wieder  erwerbsfähig. Eine Reha-Maßnahme reduziere maßgeblich körperliche und  psychosoziale Folgestörungen und beuge damit einer dauerhaften  Erwerbsminderung und den daraus resultierenden ökonomischen Konsequenzen  vor, so Bartsch weiter. Viele Betroffene und ihre Familien seien nach einer häufig  vermeidbaren Berentung einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt.   Für die immer häufigere Nichtinanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen gibt  es unterschiedliche Gründe: Noch vor einigen Jahren folgte nach Abschluss der  Akutbehandlung eines Krebspatienten mehr oder weniger „automatisch“ eine  medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Heute haben sich jedoch viele  Behandlungskonzepte und -verläufe in der Onkologie grundlegend geändert: „Bei  immer mehr Betroffenen gibt es nicht mehr den Abschluss der Akutbehandlung“,  sagt Ulrich Kurlemann, erster Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Soziale  Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und ebenfalls Mitglied im Patientenbeirat der  Deutschen Krebshilfe. Viele stationäre Akutbehandlungen würden ambulant  weitergeführt. Eine Anschlussheilrehabilitation, die so genannte AHB, die sich  unmittelbar oder spätestens nach 14 Tagen an die stationäre Behandlung  anschließe, könne somit häufig nicht mehr direkt und umkompliziert durch die  Krankenhaussozialdienste eingeleitet werden. „Um dennoch die notwendige  medizinische Rehabilitation zu erhalten, müssen die Betroffenen einen  entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen – ein  Schritt, vor dem schwer erkrankte Menschen ohne Beratung und begleitende  Unterstützung häufig zurückschrecken“, konstatiert Kurlemann.   Aus rehabilitationswissenschaftlichen Studien sei bekannt, dass Informationsdefizite  auf Seiten des Patienten und der Behandler sowohl mit Blick auf die Zugangswege  wie auch die Notwendigkeit und den Nutzen einer Maßnahme für die rückläufige  Inanspruchnahme verantwortlich seien.   „Die Sorge vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Selbstständigkeit sollte  Krebspatienten nicht davon abhalten, einen Reha-Antrag zu stellen“, fordert auch  Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.   Eine Rehabilitationsmaßnahme trage im Gegenteil dazu bei, die Teilnahme am  beruflichen und sozialen Leben zu sichern. „Wenn direkt über das Krankenhaus  keine AHB eingeleitet werden kann, empfehlen wir Krebspatienten, sich von einer  ambulanten Krebsberatungsstelle im Antragsverfahren beraten und unterstützen zu  lassen“, so Nettekoven. Auch der Informations- und Beratungsdienst der Deutschen  Krebshilfe sowie Krebs-Selbsthilfeorganisationen erteilen kompetente Auskünfte und  helfen bei der Antragsstellung.   Adressen von Krebs-Selbsthilfeorganisationen, Krebsberatungsstellen und weitere  Informationen zu Rehabilitationsleistungen erhalten Betroffene beim Informations-  und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe. Zudem gibt die Organisation  kostenfrei die Broschüre „Wege zu Sozialleistungen“ heraus.
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