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Alter schützt vor Steuer nicht! Kostenlose Broschüre „Steuern zahlen im Ruhestand“

Viele Rentenempfänger sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab.* Genau wie Arbeitnehmer können auch Rentner ihre steuerpflichtigen Einkünfte senken – bestimmte Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Hierzu zählen neben Werbungskosten wie Steuerberatungskosten oder Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen auch außergewöhnliche Belastungen, die für Krankheit oder Pflege aufgebracht wurden. Die neue kostenlose Seniorenliga-Broschüre „Steuern zahlen im Ruhestand“ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Besteuerung von Alterseinkünften.

Größere Aufwendungen für die Gesundheit absetzen

Versteuert wird nur der sogenannte Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet. Hiervon wird zunächst ein Werbungskostenpauschalbetrag von 102 Euro abgezogen. Den steuerpflichtigen Einnahmen können bestimmte Ausgaben gegengerechnet werden, um die Steuerlast zu senken. „Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören ebenso dazu wie Aufwendungen für die Gesundheit, wie etwa die Kosten für eine Brille, Zahnersatz oder nicht erstattete Arzneimittel“, erklärt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga: „Außerdem können Auslagen für Handwerker und Haushaltshilfen veranschlagt werden.“ Schließlich sind auch die Pflegeleistungen absetzbar. Und wer eine Behinderung nachweist, bekommt einen pauschalen Steuernachlass. Oftmals führen solche Ausgaben dazu, dass unterm Strich keine Steuern gezahlt werden müssen.

Fristverlängerung möglich

Besteht die Pflicht zur Abgabe, gilt auch für Senioren die Abgabefrist 31. Mai. „Wer den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen", empfiehlt Hackler. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuer-hilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Dezember 2016.

Kostenloser Ratgeber

In welchen Fällen müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Welche Einkommensarten werden versteuert? Was kann man als Rentner von der Steuer absetzen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Steuern zahlen im Ruhestand“. Sie kann kostenlos bei der Deutschen Seniorenliga, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn bestellt werden. www.deutsche-seniorenliga.de

Ob Rentner Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe und dem Zeitpunkt ab, wann sie in Rente gegangen sind: Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss nur 50 Prozent versteuern. Für spätere Renteneintritte steigt der steuerpflichtige Anteil um zwei Prozent jährlich. Wer also zum Beispiel 2015 in Rente ging, muss 70 Prozent seiner Rente versteuern. Damit bleiben 30 Prozent steuerfrei. Abhängig vom Jahresbetrag der Rente und dem Jahr des Rentenbeginns wird dann der steuerfreie Teil (sog. Rentenfreibetrag) der Rente ermittelt, der grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs gilt. Hackler rät, sich in jedem Fall beim Finanzamt zu ‚melden‘, schlicht um Klarheit zu haben. Unter Umständen ist eine Beratung durch einen Steuerfachmann sinnvoll. Eine Steuererklärung wird immer dann verlangt, wenn die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Er beträgt 2016 für Alleinstehende 8.652 Euro und 17.304 Euro für Ehepaare. Erst bei einem zu versteuernden Einkommen über diesem Wert wird die Einkommensteuer erhoben.

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